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Lohnsteuer-Außenprüfung | Digitale Lohnschnittstelle
[i]Datenaufbau bisher nicht definiert Die Finanzverwaltung kann seit 2002 im Rahmen von Außenprüfungen alle steuerrelevanten Daten durch Datenzugriff prüfen . Hierzu werden im Allgemeinen Datenträger im GDPdU-Beschreibungsstandard den Prüfern überlassen. Innerhalb dieses Standards ist der Aufbau der zu übertragenden Daten nicht definiert. Die Finanzverwaltung hat aktuell eine Schnittstellenbeschreibung für den Export der prüfungsrelevanten Lohnbuchhaltungsdaten erarbeitet . Damit soll unabhängig von dem beim Arbeitgeber eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm ein einheitlicher Aufbau der Daten gewährleistet sein, der den Anforderungen der Finanzverwaltung an Umfang und Inhalt der Daten gerecht wird. Diese [i]www.bzst.de Schnittstellenbeschreibung der Digitalen LohnSchnittstelle (DLS) steht unter www.bz...