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FG Niedersachsen 29.03.2011 12 K 345/10, BBK 19/2011 S. 905

1 %-Regel | Keine Rabatte auf den Brutto-Listenpreis

Bei der sog. 1 %-Regelung ist vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs auszugehen. Für den Abzug von marktüblichen Rabatten gibt der Gesetzeswortlaut nichts her. Die gesetzliche Bewertungsregelung in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist verfassungsgemäß.

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