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Die Ehegatteninnengesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-92366 Bei Beendigung einer Ehe können sich insbesondere bei Unternehmer-Ehegatten weitreichende Folgen ergeben. Daher sollten bei der Ausgestaltung eines Ehevertrags nicht nur güterrechtliche Fragen berücksichtigt, sondern auch geprüft werden, ob ein Fall der Ehegatteninnengesellschaft gegeben sein könnte und welche Risiken, Chancen und Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben können.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Voraussetzungen der Ehegatteninnengesellschaft
[i]Rechtsfigur hebelt eheliches Güterrecht ggf. gesellschaftsrechtlich ausDurch die von der Rechtsprechung entwickelte Ehegatteninnengesellschaft (vgl. insbesondere , NJW 1999 S. 2962) kann das eheliche Güterrecht (sowohl bei Gütertrennung als auch bei Zugewinngemeinschaft) u. U. auf gesellschaftsrechtlicher Ebene teilweise faktisch aushebelt werden (vgl. NWB SAAAC-06456).
[i]Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssenWesentliche – kumulativ erforderliche – Voraussetzungen für eine Ehegatteninnengesellschaft, sind, dass (1) beide Ehegatten (nicht zwingend gleichwertige oder gleichartige) Gesellschafterbeiträge leisten, (2) ein gemeinsamer Gesellschaftszweck vorliegt, der über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebens...