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Berufsrecht | Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer bei Bankanstellung
Ein Bank-Manager darf neben dieser Angestelltentätigkeit nicht als Wirtschaftprüfer in eigener Praxis arbeiten. Nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 WPO ist jede aufgrund eines Anstellungsvertrags erbrachte Tätigkeit, die keinem in § 43a Abs. 1, 2 und 4 WPO geregelten Ausnahmetatbestand unterfällt, mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers unvereinbar. Dann ist die Bestellung zwingend zu widerrufen. Diese Beschränkungen sind nicht verfassungswidrig. An dieser Beurteilung hat sich auch durch die zwischenzeitliche Entwicklung im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Steuerberater nichts geändert.