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OFD Hannover 01.03.2002 S 0824 30 StH 553 S 0130 26 StO 321

Abgabenordnung; | Mitteilungen im Rahmen des Berufsrechts

Mit Vfg. v. - S 0824 - 30 - StH 553, S 0130 - 26 - StO 321 hat die OFD Hannover zu Mitteilungen im Rahmen des Berufsrechts der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, mit Vfg. v. - S 0824 - 31 - StH 553, S 0130 - 26 - StO 321 zu Mitteilungen im Rahmen des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Notare und Patentanwälte ausführlich Stellung genommen. Auf Mitteilungen an die Steuerberaterkammer über den Ausgang von Verfahren wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen geht die OFD Hannover in ihrer Vfg. v. - S 0915 - 5 - StH 553, S 0130 - 26 - StO 321 ein.