Die gegen die beschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts eingelegte Beschwerde ist zulässig. Eine unbeschränkte Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks des jeweiligen SG ansässigen Rechtsanwalts ist nur möglich, wenn dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen; es sei denn, besondere Umstände rechtfertigten die Beiordnung eines zusätzlichen sog Verkehrsanwalts. Bei der Prüfung der besonderen Umstände ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des Rechtsstreits und die subjektiven Fähigkeiten der Parteien abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAD-92305
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.