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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 5 AS 673/11 B ER; L 5 AS 677/11 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 10 Abs. 1 SGB II ist dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Bei der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (Gefährdung der Kindeserziehung) ist ausschließlich die objektive Betreuungssituation maßgeblich, die von Amts wegen zu ermitteln ist (). Die Rechtsfolgenbelehrung muss konkret, richtig, vollständig und verständlich sein und zeitnah im Zusammenhang mit dem Arbeitsangebot zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen eine unbegründete Arbeitsablehnung auf den Leistungsanspruch haben kann (; Urteil vom , B 14 AS 53/08 R).

Fundstelle(n):
TAAAD-92243

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