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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zum Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (sog. Reverse-Charge-Verfahren), bei bestimmten Bauleistungen im Einklang mit dem EU-Recht steht. Der BFH hält es für denkbar, dass die Vorschrift in der derzeit praktizierten Form überhaupt nicht anwendbar ist.

Das in der Praxis höchst problematische Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen steht beim Europäischen Gerichtshof auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzhof hat dem EuGH die Frage vorlegt: Steht die Regelung zur Umkehr der Steuerschuld für Bauleistungen gemäß § 13b UStG mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Einklang? Der EuGH muss insbesondere klären: Umfasst der Begriff der Bauleistungen neben Dienstleistungenauch Lieferungen?

Während im Regelfall der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer abzuführen hat, schuldet für bestimmte Bauleistungen der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer. Das gilt für Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Nicht aber für Planungs- und Überwachungsleistungen.

Die Umkehr der Steuerschuld tritt nur ein, wenn der Leistungsempfänger ein U...