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Track 25 | Betriebsausgaben: Aufteilung des Mitgliedsbeitrags für einen Golfclub?
Der Beitrag für einen Golfclub, den ein Sportartikel-Hersteller für einen Kommanditisten übernimmt, ist nach einem Urteil des FG Köln auch nicht anteilig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der BFH muss klären, ob nach der neuen Rechtsprechung des BFH zur Abzugsfähigkeit gemischter Aufwendungen eine Aufteilung vorzunehmen ist.
Im letzten Monat, in unserer September-Ausgabe 2011, hatten wir Ihnen ein Urteil des Finanzgerichts Köln vorgestellt. Danach ist bei einem häuslichen Arbeitszimmer, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, eine Aufteilung vorzunehmen – entsprechend den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesfinanzhofs bei gemischt veranlassten Reisekosten aufgestellt hat. Das letzte Wort hat der BFH, bei dem die Revision gegen die Entscheidung des FG Köln unter dem Aktenzeichen anhängig ist.
Ist im Hinblick auf die neue BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auch dann vorzunehmen, wenn die Mitgliedschaft in einem Golfclub sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist? Oder sind die Kosten weiterhin in voller Höhe nicht abzugsfähig? Auch über diese Frage musste der 10. Senat des Finanzgerichts Köln jüngst entsch...