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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 23-24 | Außergewöhnliche Belastungen: Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten verfassungswidrig?

Beim FG Rheinland-Pfalz ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob bei bestimmten Krankheitskosten die Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 Abs. 3 EStG verfassungswidrig ist. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine vertritt diese Auffassung und beruft sich zur Begründung auf einen Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2008 zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall.

Track 23 | Neue Beurteilung dank Beschluss des BVerfG

Außergewöhnliche Belastungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hält das für verfassungswidrig – zumindest bei bestimmten Krankheitskosten. Diese müssten nach Meinung des BDL vollständig als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können – ohne Reduzierung um die zumutbare Belastung.

Wenn Sie jetzt denken: „Da gab es doch mal was.” – dann liegen Sie richtig. Der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden: Gegen den Ansatz einer zumutbaren Belastung, wie ihn § 33 Abs. 3 EStG vorsieht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese Einschätzung ...