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Track 18-21 | Werbungskosten: Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss
Die Kosten für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können nach zwei sensationellen Entscheidungen des BFH in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten (bzw. bei einem Zusammenhang mit einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als vorweggenommene Betriebsausgaben) abziehbar sein. Der BFH entschied, dass § 12 Nr. 5 EStG kein generelles Abzugsverbot beinhaltet.
Track 18 | Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG auf dem Prüfstand
Wo die Bild-Zeitung Recht hat, da hat sie Recht: „Sensations-Urteile aus München” titelte die größte Boulevardzeitung Deutschlands: „Gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende”. Die spektakuläre Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Ausbildungskosten hat in den letzten Wochen nicht nur die Fachwelt beschäftigt. Mittlerweile hat sich die erste Aufregung etwas gelegt. Jetzt warten wir auf ein detailliertes Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.
Hintergrund ist die gesetzliche Neuregelung ab 2004: Seither sind Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich nach § 12 Nr. 5 EStG nur noch als Sonderausgaben absetzbar. Und nicht als v...