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Track 17 | Außergewöhnliche Belastungen: Besuch einer Schule für Hochbegabte
Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen der Eltern für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist. Der Gesetzgeber plant, die für den Steuerzahler erfreuliche BFH-Rechtsprechung zum erleichterten Nachweis von Krankheitskosten wieder auszuhebeln. Ob das allerdings für die Vergangenheit möglich ist, ist umstritten.
Die für den Steuerzahler positiven Urteile des Bundesfinanzhofs zu außergewöhnlichen Belastungen reißen nicht ab. Jetzt hat der VI. Senat des BFH entschieden: Besucht ein Kind eine Schule für Hochbegabte, können die Eltern ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
Der BFH hatte über den folgenden Fall zu urteilen: Bei einem Kind war ein Intelligenzquotient von 133 festgestellt worden. Ab einem IQ von 130 spricht man von einer Hochbegabung. Das Kind besuchte ein Gymnasium und war dort unterfordert. Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten empfahl sowohl der allgemeine Sozialdienst als auch die Hausärztin des Kindes den Besuch einer speziellen...