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Track 13 | Fachliteratur: Börsenzeitschriften als Werbungskosten
Das FG München hat entschieden, dass auch Börsenzeitschriften zu den als Werbungskosten zu berücksichtigenden Arbeitsmitteln zählen können. Das FG berief sich auf eine Entscheidung des BFH aus dem Jahre 2010, wonach es auf die Verwendung im Einzelfall ankommt. Unerheblich ist, ob es sich um Zeitschriften handelt, die von vielen Lesern aus privaten Gründen gekauft werden.
Ein absoluter Dauerbrenner ist der Streit mit dem Finanzamt über die Abzugsfähigkeit von Fachzeitschriften.
Im Sommer 2010 hatte der Bundesfinanzhof die Anerkennung von allgemeinbildender Literatur als Werbungskosten erleichtert. Danach kann die Eignung als Arbeitsmittel nicht allein mit der Begründung versagt werden, ein bestimmtes Buch oder eine Zeitschrift werde auch von vielen Lesern gekauft, die dafür keine berufliche Verwendung haben. Entscheidend für den Werbungskostenabzug ist der tatsächliche oder geplante Verwendungszweck im Einzelfall.
Basierend auf der vorteilhaften Entscheidung des BFH hat aktuell das Finanzgericht München bei einem angestellten Marketingfachmann fünf Börsenzeitschriften wie „Effekten-Spiegel” und „finanztip” als Werbungskosten anerkannt. Das re...