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Track 04 | Lohnsteuer: Pauschalbesteuerung von Warengutscheinen nach § 37b EStG
Die vom BFH aufgestellten neuen Rechtsgrundsätze zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn sind nach einer gemeinsamen Anweisung der OFD Rheinland und der OFD Münster auch bei Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte im Zusammenhang mit der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG anzuwenden.
In der Juli-Ausgabe unserer Hör-CD hatten wir Sie über eine positive Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster informiert: Danach sind die Grundsatzurteile des Bundesfinanzhofszur Unterscheidung von Bar- und Sachlohn in allen offenen Fällen allgemein anzuwenden. Damit eröffnen sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Arbeitnehmer können bis zur Freigrenze für Sachbezüge von 44 € monatlich von Tankkarten, Tankgutscheinen und anderen Geschenkgutscheinen profitieren.
Die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist auch für die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG von Bedeutung. Nur bei Sachzuwendungen können Unternehmer die Besteuerung mit abgeltender Wirkung übernehmen. Wie Sie wissen, ermöglicht es § 37b EStG seit dem Jahr 2007, betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Geschäftspartner sowie an fremde und eigene Arbeitnehmer mit 30 % z...