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Berufsrecht | Gewerbliches Inkasso und Factoring sind mit steuerberatender Tätigkeit unvereinbar
Aus der Zulässigkeit einer zustimmungsfreien Abtretung von Steuerberaterhonorarforderungen an andere Steuerberater (§ 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG) folgt nicht die generelle Zulässigkeit oder Zulassungsfähigkeit eines gewerblichen Inkassos oder Factorings solcher Forderungen durch Steuerberater. Eine gewerbliche Inkassotätigkeit oder das Factoring von Steuerberaterhonoraren ist vielmehr mit den Berufspflichten eines Steuerberaters unvereinbar. § 64 Abs. 2 StBerG verfolgt nicht den Zweck, Steuerberatern in Abweichung vom Verbot des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG das gewerbliche Inkasso von Honoraren zu erlauben. Vielmehr wird insoweit Steuerberatern die Abtretung ihrer Honorarforderungen an gewerbliche Inkassounternehmen im Gegensatz zur früheren Rechtslage dadurch erleichtert, das nur noch der hiervon betroffene Mandant zustimmen muss, ohne dass zusätzlich noch die ...