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Lohnsteuer | Kaufkraftausgleich und Auslandsbezüge
Die deutsche Regelung zur Steuerbefreiung von sog. Auslandsbezügen ist laut mit dem Europarecht vereinbar, soweit sie Zulagen, die einem deutschen Beamten gewährt werden, der in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet, nicht dem Progressionsvorbehalt unterwirft, während vergleichbare Zulagen, die einem Beamten eines anderen Mitgliedstaats gewährt werden, der in Deutschland arbeitet, bei der Bestimmung dieses Steuersatzes berücksichtigt werden. Das Europarecht garantiert einem Unionsbürger nicht, dass die Verlegung seiner Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat als denjenigen, in dem er bis dahin gewohnt hat, steuerneutral ist. Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift wie § 3 Nr. 64 EStG nicht entgegensteht, wonach Zulagen, die einem Beamten eines M...