Ansparrücklage bei Einbringung eines
Einzelunternehmens in eine KG: Ist die im Einzelunternehmen gebildete
Ansparrücklage nach
§ 7g EStG nicht
aufzulösen, wenn es zu Buchwerten in eine KG eingebracht wird (vollumfänglicher
Eintritt in die Rechtsstellung des Übertragenden und damit weiterhin
Betriebsbezogenheit) oder ist die voraussichtliche Investition objektiv nicht
mehr möglich, weil das Einzelunternehmen nicht mehr existiert, die geplante
Investition dort nicht mehr durchführbar ist und es daher an dem erforderlichen
Finanzierungszusammenhang mangelt?
Das Verfahren ruht durch
bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in dem Verfahren
.
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