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BFH  - I R 42/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 9 Nr 2b, GewStG § 3 Nr 23

Rechtsfrage

1. Ist eine gewinnabhängige Komplementärvergütung aus einer KGaA phasengleich als Ertrag zu aktivieren oder erst im Wirtschaftsjahr der Feststellung des Jahresabschlusses? 2. Ist die Komplementärvergütung gem. § 9 Nr. 2b GewStG zu kürzen, wenn die KGaA als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gem. § 3 Nr. 23 GewStG steuerbefreit ist?

Beteiligungsgesellschaft; Kommanditgesellschaft auf Aktien; Komplementär; Kürzung; Phasengleiche Aktivierung; Vergütung

Fundstelle(n):
FAAAD-91857

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