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BBK Nr. 15 vom Seite 695 Fach 12 Seite 6483

Planmäßige Abschreibung des Anlagevermögens: Abschreibungsverfahren

von Dipl.-Finw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau

III. Abschreibungsverfahren

1. Allgemeines

Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags hängt nicht nur von der Abschreibungsbemessungsgrundlage und der Nutzungsdauer, sondern auch vom Abschreibungsverfahren ab. Weder Handels- noch Steuerrecht schreiben eine einzige bestimmte Methode zur Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwingend vor. In der Handelsbilanz sind sämtliche Abschreibungsmethoden zulässig, die den GoB entsprechen (vgl. Kußmaul, StB 1993 S. 57). Den GoB entspricht jede Abschreibungsmethode, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinnvoll auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das Abschreibungsverfahren muss vor allem der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstands, seiner Wertminderung sowie einer möglichst periodengerechten Aufwandserfassung Rechnung tragen. Anzustreben ist ein Verfahren, bei dem der Abschreibungsverlauf der Wertminderungskurve entspricht, so dass weder stille Rücklagen gebildet noch außerplanmäßige Abschreibungen notwendig werden. Welche Abschreibungsmethode diesen Erfordernissen am ehesten entspricht, steht weitgehend im Ermessen des Kaufmanns. Praktisch kann er zwischen den üblichen Abschreibungsmethoden wählen. ...