Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 1 vom Seite 9 Fach 12 Seite 6455

Rückstellungen im Handel

von Dr. Reinhard Beckmann, Kirchlengern

I. Vorbemerkungen

Rückstellungen verdienen im Jahresabschluss des Handelsunternehmens - wie in dem anderer Wirtschaftszweige auch - eine besondere Beachtung, schon wegen ihres erheblichen bilanzpolitischen Gestaltungsspielraums. Dieser Spielraum besteht zum einen in der Auslegung von Ermessensfragen, zum anderen in der Gestaltung von Sachverhalten. Es gibt zwar grundsätzlich keine handelsspezifischen Rückstellungsarten, aber solche, die für den Handel aufgrund seiner Eigenarten von besonderer Bedeutung sind. Die im Vergleich zu anderen Branchen hohe Personalstärke bedingt, dass Personalkostenrückstellungen eine wesentliche Rolle spielen. Des Weiteren können aus angemieteten Ladenflächen diverse rückstellungspflichtige Risiken folgen.

II. Rückstellungspflichtige Sachverhalte

1. Gratifikationen

Mitarbeiter mit besonderer Verantwortung für den Geschäftserfolg des Unternehmens, z. B. Geschäftsleiter, erhalten häufig einen sog. variablen, d. h. umsatz- oder ergebnisabhängigen Gehaltsbestandteil. Solche Gratifikationen, Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen werden i. d. R. erst im Folgejahr abgerechnet, da ihre Höhe oft von Erfolgskennzahlen wie Umsatz oder Betrieb...