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Ausgleichsklausel in Aufhebungsvereinbarung bei Arbeitgeberdarlehen
Eine vertragliche Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der „mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche geregelt und abgegolten sind”, erfasst grds. nicht die Zins- und Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem Arbeitgeberdarlehen. Im Streitfall war die Tilgung des verzinslichen Arbeitgeberdarlehens unabhängig von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wegen Insolvenz des Arbeitgebers war im Anschluss eine Aufhebungsvereinbarung getroffen worden, die u. a. diese Klausel enthielt. Bald darauf stellte der frühere Beschäftigte die Zahlungen ein. Er verlangte mit der Klage erfolglos die Feststellung, dass keine Ansprüche aus dem Darlehen...