Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen
- IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 4*) -
I. Vorbemerkung
(1)
Gegenstand dieser IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung sind Zweifelsfragen des Ansatzes und der Bewertung von Drohverlustrückstellungen im handelsrechtlichen
Jahres- und Konzernabschluss.
Die in dieser IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung niedergelegten Grundsätze können nicht ohne weiteres auf Verbindlichkeitsrückstellungen übertragen werden.
II. Ansatz von Drohverlustrückstellungen
1. Begriff der schwebenden Geschäfte i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
(2)
Schwebende Geschäfte i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind
verpflichtende Verträge,
die auf einen
Leistungsaustausch
gerichtet sind und aus Sicht jeden Vertragspartners einen Anspruch und eine Verpflichtung begründen (gegenseitige Verträge, die auf einen wirtschaftlichen Austausch gerichtet sind).
(3)
Gegenstand derartiger schwebender Geschäfte können Lieferungen von Gegenständen des
Anlage- oder Umlaufvermögens
(Kaufverträge, Werkverträge, Werklieferungsverträge) oder Leistungen in Form von
Nutzungsüberlassungen
(Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, Kreditverträge) oder sonstigem Tun oder Unterlassen (Dienstverträge, Arbeitsverträge u. ä.) sein. Dabei kann es sich um einmalige Lieferungen ...