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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 580

Aktuelle Entwicklungen bei der Dienstwagenbesteuerung

Simon Moorkamp

Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit mit mehreren Urteilen zur Besteuerung der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Stellung genommen. Nachdem die Finanzverwaltung diese für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung lange mit sog. Nichtanwendungserlassen versehen hatte, wendet Sie nunmehr die Rechtsprechung des BFH an.

I. Einführung

Kann ein Arbeitnehmer einen ihm zur Nutzung überlassenen Dienstwagen (umgangssprachlich: Firmenwagen) auch privat nutzen, ist dieser Nutzungsvorteil als geldwerter Vorteil im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) zu versteuern. Zur Ermittlung dieses geldwerten Vorteils sieht der Gesetzgeber zwei Methoden vor:

  • die pauschale Ermittlung des Nutzungsvorteils nach der sog. 1 %-Regelung und

  • die individuelle Ermittlung nach der Fahrtenbuchmethode .

Wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Methode ermittelt, erhöht sich der so ermittelte Betrag monatlich um 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, sofern der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für diese Fahrten nutzen kann.

Der ...