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Das Korrespondenzprinzip bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage
Grundlagen der kongruenten Besteuerung
Die Rechtsfiguren der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und der verdeckten Einlage (vE) normieren als Rechtsfolge, dass unangemessene (Teil-)Leistungen auf Ebene der betroffenen Kapitalgesellschaft keine steuerlichen Wirkungen entfalten. Zur Vermeidung von Steuerausfällen regelte der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang das Korrespondenzprinzip.
I. Einleitung
Anknüpfend an das Trennungsprinzip ist das Ertragsteuerrecht getragen von dem Grundsatz, schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern steuerlich anzuerkennen. Eingeschränkt wird dieses Prinzip durch den Fremdvergleichsgrundsatz, wonach Beziehungen insbesondere zwischen nahe stehenden Personen steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als entsprechende Geschäfte auch zwischen fremden Dritten getätigt würden. Instrumente zur Durchsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern bilden die jeweils entsprechenden Vorschriften des EStG und KStG mit den Rechtsfiguren der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bzw. der verdeckten Einlage (vE). Als Rechtsfolge dieser Korrekturinstrumente ist eine Verschiebung von Vermöge...