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BBK Nr. 4 vom Seite 165 Fach 12 Seite 6369

Offene Rücklagen - Ein systematischer Überblick (Teil A)

von Prof. Dr. Karlheinz Küting, Saarbrücken *)

I. Grundlagen und Abgrenzung

1. Abgrenzung zu den anderen Bestandteilen des Eigenkapitals

Bei den offenen Rücklagen handelt es sich um Bestandteile des bilanziellen Eigenkapitals, die offen auf der Passivseite einer Bilanz ausgewiesen werden. Offene Rücklagen existieren als eigenständige passivische Abschlußkategorie nur bei Kapitalgesellschaften mit einem konstanten Ausweis des Nominalkapitals (Grundkapital der AG, Stammkapital der GmbH) und bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Unternehmen in der Rechtsform eines Einzeunternehmens oder einer Personenhandelsgesellschaft führen nicht ausgeschüttete Gewinne regelmäßig den individuellen Eigenkapitalkonten der Gesellschafter zu. Alle Posten des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft werden gem. § 266 Abs. 3 HGB in der Bilanz unter Einbeziehung eines Jahresüberschusses oder eines Jahresfehlbetrags sowie von Gewinn- und Verlustvorträgen wie folgt in einer Gruppe ”A. Eigenkapital” übersichtlich zusammengefaßt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für eigene Anteile
3. satzungsmäßige Rücklagen
4. andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortra...