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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 R 3370/09

Leitsatz

Leitsatz:

Wurde einem Beschäftigten in Rumänien nach einer Zeit der Berufstätigkeit, dem Absolvieren eines Qualifizierungskurses und nach Ablegen einer Facharbeiterprüfung ein Facharbeiterbrief ("carnet de muncitor califikat") ausgehändigt und übt er danach eine Facharbeitertätigkeit aus, erfüllt er die Voraussetzungen der Einstufung in die Qualifikationsgruppe 4 der Anlage 13 zum SGB VI.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAD-91570

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