Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 21 vom Seite 1067 Fach 12 Seite 6065

Sonderbilanzen - Teil B: Liquidationsbilanzen

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

I. Begriff und Ablauf der Liquidation

1. Begriff der Liquidation

Die Liquidation ist die freiwillige, planmäßige Auflösung des Unternehmens. Mit der Auflösung beginnt bei der AG die Abwicklung (§§ 262 ff. AktG), bei der GmbH (§§ 60 ff. GmbHG) sowie bei der Genossenschaft (§§ 78 ff. GenG) und den Personengesellschaften (§§ 145 ff. und 161 Abs. 2 HGB) beginnt die Liquidation. Die Abwicklung oder Liquidation setzt der Erwerbstätigkeit (werbende Tätigkeit) des Unternehmens ein Ende. Aus der Erwerbsgesellschaft wird eine Abwicklungsgesellschaft, deren Aufgabe in der Verwertung der Vermögensgegenstände, in der Umwandlung aller Unternehmenswerte in Geld besteht. Aus dem Erlös werden die Gläubiger befriedigt. Die Verteilung des verbleibenden Vermögens erfolgt an die Gesellschafter im Verhältnis der Kapitalanteile, wie sie sich aufgrund der Schlußbilanz ergeben (§ 155 HGB; § 271 AktG; § 72 GmbHG).

2. Gründe für die Auflösung

Die Gründe für die Auflösung können persönlicher oder sachlicher Art sein. Gründe persönlicher Art sind Tod, Arbeitsunfähigkeit oder hohes Alter des Unternehmers, Fehlen geeigneter Erben oder das Ausscheiden eines Vollhafters. Häufige Gründe sachlicher Art sind schlechte Ertragsaussichten oder das Erreichen des Unterneh...