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FG Münster Urteil v. - 7 K 77/11 StB EFG 2012 S. 184 Nr. 2

Gesetze: StBerG § 46 Abs 2 Nr 1

Berufsrecht

Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Rechtsreferendar mit dem Beruf des Steuerberaters

Leitsatz

Wesentlich für die Arbeitnehmertätigkeit i.S.d. StBerG ist, dass der Arbeitnehmer in der Regel zeitlich und örtlich so gebunden ist, dass er in Folge der ihm vorgegebenen Gestaltung seiner Arbeit Aufgaben außerhalb seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr ohne Rücksichtnahme auf die Verpflichtung aus diesem Verhältnis vornehmen kann. Eine Rechtsreferendartätigkeit erfüllt die Anforderungen an eine Arbeitnehmertätigkeit im vorgenannten Sinn.

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 2115 Nr. 44
DStRE 2012 S. 198 Nr. 3
EFG 2012 S. 184 Nr. 2
RAAAD-91318

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