Frage der ermäßigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Belieferungsrechten und Personalübergabe
Leitsatz
1. Wenn der bisherige Unternehmer nach der Veräußerung von Belieferungsrechten, Übertragung diverser Anlagegüter und Übergabe
des größeren Teils seines Personals an den Käufer weiterhin Unternehmerinitiative und -risiko trägt, liegt keine Tätigkeitsbeendigung
durch den bisherigen Unternehmer vor.
2. Durch die Veräußerung eines bestimmten Kundensegments wird der Gewerbebetrieb als solcher nicht eingestellt, wenn das Geschäft
mit dem anderen, nicht veräußerten Kundensegment fortgeführt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1875 Nr. 21 XAAAD-91316
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