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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 23/11

Gesetze: ZK Art. 9 Abs. 1

Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Leitsatz

Bei einem Teil eines medizinischen Infusionssystems (sog. Y-Konnektor), das über drei Anschlüsse für Schläuche verfügt und bei dem sich im Gehäuse ein Ventil befindet, mit dem durch Einschrauben bzw. Abnehmen eines sog. männlichen Luer-Kegels der Durchfluss in der Weise geregelt werden kann, dass sich das Ventil öffnet bzw. schließt, handelt es sich um eine Armatur im Sinne der Unterposition 8481 3099.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-91309

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