EuGH-Vorlage: Beweislastverteilung im Rahmen der Vertrauensschutzbestimmung in Art. 220 Abs. 2 lit. b) Unterabs. 3 ZK
Leitsatz
Ist unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen, dass die Behörde des Drittlandes nicht mehr überprüfen kann, ob die
von ihr ausgestellte Bescheinigung auf einer richten Darstellung der Fakten beruht, dem Abgabenschuldner die Berufung auf
Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 lit. b) Unterabsatz 2 und 3 ZK zu versagen, wenn die Umstände hinsichtlich der Nichtaufklärbarkeit
der inhaltlichen Richtigkeit der Ursprungsbescheinigung in die Sphäre des Ausführers fallen, oder setzt der Übergang der Beweislast
im Rahmen des Art. 220 Abs. 2 lit b) Unterabsatz 3 erster Teil ZK von der Zollbehörde auf den Abgabenschuldner lediglich bzw.
vielmehr voraus, dass die Nichtaufklärbarkeit ihre Ursache außerhalb der Sphäre der Behörde des Ausfuhrlandes bzw. in einer
allein dem Ausführer zuzurechnenden Nachlässigkeit hat?
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-91304
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