Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist Alleinerziehenden im Jahr
der Heirat zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat zu gewähren
Leitsatz
1. Heiratet die alleine mit einem
Kind in einem Haushalt lebende Mutter und wohnt sie noch nicht mit dem Ehemann
zusammen, so steht ihr im Jahr der Heirat der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat zu. Ab
dem Folgemonat nach dem Heiratstermin ist eine zeitanteilige Gewährung des
Entlastungsbetrags nicht mehr möglich; das gilt auch dann, wenn die Mutter für
das Jahr der Eheschließung die besondere Veranlagung nach § 26c EStG beantragt
hat.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.