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FG München Beschluss v. - 8 V 229/11

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1 Nr. 2

Investitionsabzugsbetrag

Nachweis der beabsichtigten Investition

Leitsatz

Lassen die Gesamtumstände nicht erwarten, dass ein etwa 75-jähriger Rechtsanwalt eine beachtliche Investition (im Streitfall Büromöbel für neue Kanzleiräume) tätigen wird, so genügt der Steuerpflichtige nicht seiner Darlegungs- und Beweislast für die „beabsichtigte” Investition, wenn er wiederholt Anspar-AfA geltend gemacht hat, jedoch nicht hinreichend darlegt, weshalb die Investitionen, die bisher nicht getätigt worden sind, nunmehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit getätigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-91285

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