EuGH - C-291/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KN Kap 30 Anm 1 Buchst g, KN Kap 35 Anm 1 Buchst b
Rechtsfrage
Ist Anmerkung 1 Buchst. g zu Kapitel 30 des Harmonisierten Systems in Verbindung mit Anmerkung 1 Buchst. b zu Kapitel 35 des Harmonisierten Systems dahin auszulegen, dass Blutalbumin, das selbst keine therapeutische oder prophylaktische Wirkung hat, aber für die Zubereitung von Erzeugnissen mit therapeutischer oder prophylaktischer Wirkung hergestellt worden, für diese Zubereitung unverzichtbar und nach seiner Beschaffenheit auf diesen Verwendungszweck beschränkt ist, im Sinne der Anmerkung zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet worden ist?
Beschaffenheit; Blutalbumin; Zoll; Zubereitung
Fundstelle(n):
TAAAD-91258