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EuGH  - C-236/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 306, RL 2006/112/EG Art 307, RL 2006/112/EG Art 308, RL 2006/112/EG Art 309, RL 2006/112/EG Art 310

Rechtsfrage

Die Kommission beantragt, festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie die Sonderreglung für Reisebüros auch dann angewandt hat, wenn die Reiseleistung an eine andere Person als den Reisenden verkauft wird.

Italien; Mehrwertsteuer; Reiseleistung; Sonderregelung

Fundstelle(n):
RAAAD-91250

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