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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 3 K 4368/09 EFG 2011 S. 1911 Nr. 21

Gesetze: EStG 2005 § 15a Abs. 4, EStG 2005 § 15b Abs. 4, FGO § 60 Abs. 3, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5

Notwendige Beiladung der Gesellschaft bei der Feststellung verrechenbarer Verluste i. S. d. § 15b Abs. 4 EStG

Leitsatz

Die Gesellschaft ist zur Klage eines Gesellschafters gegen die gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b Abs. 4 EStG notwendig beizuladen, wenn die Feststellung des verrechenbaren Verlusts mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte nach § 15b Abs. 4 S. 5 EStG verbunden worden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1911 Nr. 21
UAAAD-90935

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