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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 4251/08

Gesetze: EStG 1998 § 34 Abs. 1, EStG 1998 § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1998 § 16 Abs. 3, EStG 1998 § 16 Abs. 4

Vergütung für Einräumung eines Nutzungsrechts an einer eingetragenen Marke kein Aufgabegewinn, wenn nach Ablauf des Vertrags eine weitere Nutzung möglich ist

Leitsatz

Die Vergütung für die Einräumung eines einfachen, räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechts an einer eingetragenen Marke unterliegt nicht als Aufgabegewinn der ermäßigten Besteuerung gemäß §§ 34, 16 EStG, wenn der Markeninhaber die Marke weiterhin nutzen und verwerten kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-90932

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