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Lohn und Gehalt | Grundsatzentscheidungen des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte
In drei Grundsatzentscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte geändert. Die Kernaussagen des BFH sind:
Ein Arbeitnehmer kann nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten, sondern allenfalls nur eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte haben. Wird der Arbeitnehmer also in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig, muss der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ermittelt werden. Nur dieser Mittelpunkt stellt dann die regelmäßige Arbeitsstätte dar.
Diese Ermittlung kann auch zu dem Ergebnis führen, dass keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist, sondern dass es sich insgesamt um eine Auswärtstätigkeit handelt. Beispiele:
[i]Filialbetreuungein Bezirksmanager einer Supermarkt-Kette, der 15 Filialen betreu...