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Neue BFH-Rechtsprechung zur 46 Tage-Regelung
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 859Der BFH hat jüngst mit drei Urteilen zum Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte für Bewegung im steuerlichen Reisekostenrecht gesorgt. Vermutlich werden damit die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2011 bezüglich der 46 Tage-Regelung hinfällig.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Regelung der LStR 2011
[i]Arbeitsvertragliche Pflicht?Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt gemäß R 9.4 Abs. 3 Satz 3 LStR 2011 bereits dann vor, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Mitarbeiter durchschnittlich an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird.
Für die Prüfung der 46 Tage-Regelung (= 52 Wochen im Jahr abzüglich sechs Wochen Urlaub) kommt es nach Auffassung der Finanzverwaltung des Weiteren darauf an, ob der Mitarbeiter arbeitsvertraglich dazu verpflichtet war, diese an einem Arbeitstag pro Woche aufzusuchen.
II. Aktuelle BFH-Urteile zur regelmäßigen Arbeitsstätte
[i] BFH, Urteile vom 9. 6. 2011, NWB DAAAD-89818, NWB TAAAD-89817, NWB NAAAD-89819 Mit Urteilen vom hat der BFH die Tätigkeit eines Geschäftsführers, eines Bezirksmanagers sowie eines Außendienstmitarbeiters wie folgt beurteilt:
Ein Mitarbeiter kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, da der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ...