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AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
Mit Schreiben v.
		 (BStBl I S. 1532) hat das BMF die
		neue AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter bekannt
		gegeben. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem
		 angeschafft oder
		hergestellt worden sind. Zu einer vom BMF bereits beschlossenen
		Änderung/Ergänzung der allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
		vgl. BBK KN-Nr. 74/2001.
 
I. Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
Die in diesen Tabellen für die
		einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
		(ND) beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Die
		Fachverbände der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung der AfA-Tabellen
		angehört.
 
		(1)  Die in den AfA-Tabellen angegebene
		ND ist mit Ausnahme der Angaben in der AfA-Tabelle für allgemein
		verwendbare Anlagegüter branchengebunden. Sind Anlagegüter sowohl in
		der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter als auch in
		einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgeführt, gilt für die
		branchenzugehörigen Stpfl. der Wert der Branchentabelle.
		
		(2)  Die in den AfA-Tabellen angegebene
		ND dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenhei...BStBl 1998 II
		  S. 59