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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 987

Aktuelles zur getrennten Veranlagung

[i]Getrennte Veranlagung als Gestaltungsinstrument Die getrennte Veranlagung wird nicht nur häufig von Eheleuten im Jahr der Trennung gewählt. Vielmehr kann die Wahl der getrennten Veranlagung auch gezielt als Gestaltungsinstrument zur Optimierung der Steuerbelastung eingesetzt werden. Ob der Verzicht auf den Splittingtarif und evtl. weitere Nachteile der getrennten Veranlagung im Einzelfall zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen, sollte insbesondere bei den folgenden Fallgestaltungen anhand einer Vergleichsberechnung ermittelt werden:

  • Einnahmen unterliegen dem Progressionsvorbehalt;

  • Einkünfte unterliegen der ermäßigten Besteuerung;

  • in Fällen des Verlustausgleichs, Verlustabzugs.

[i]Aktuelle Gerichtsentscheidungen In der letzten Zeit haben sich zahlreiche Gerichte mit der getrennten Veranlagung beschäftigen müssen. Erwähnenswert sind dabei insbesondere die folgenden Entscheidungen:

  • [i]Veranlagung in der Insolvenz In der Insolvenz eines Ehegatten wird das Wahlrecht für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer durch den Insolvenzverwalter ausgeübt, so der BGH in seinem Urteil v. - XII ZR 67/09. Gleichzeitig haben die Richter den Insolvenzverwalter aber auch in seine Schranken verwiesen. Denn er kann die Zustimmung zur Zusammenveranlagung ni...