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Einkommen-/Lohnsteuer | Auch bei mehreren regelmäßig aufgesuchten Tätigkeitsstätten nur eine regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers
(1) Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen (Fortentwicklung von BFH-Urteilen vom 11.5.2005 – VI R 25/04, Kurzinfo StuB 2005 S. 730; , BFH/NV 2006 S. 53). (2) Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, welcher Tätigkeitsstätte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugeordnet worden ist, welche Tätigkeit er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat und welches konkrete Gewicht dieser Tätigkeit zukommt. (3) Allein der Umstand, dass der Arbei...