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Umsatzsteuer | In getrennten Verträgen vereinbarte Leistungen des Betreibers einer Seniorenwohngemeinschaft umsatzsteuerlich keine einheitliche Leistung
Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorengemeinschaft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche S. 686(steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung (Bezug: § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999; § 104 Abs. 2 FGO; § 240, § 249 Abs. 3 ZPO; § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 2 InsO).
Das FA hatte ursprünglich eine einheitliche, insgesamt dem Regelsteuersatz unterliegende einheitliche Leistung eigener Art des Betreibers der Senioreneinrichtung angenommen, die aus den Elementen der Wohnraumüberlassung, der Haushaltsführung und der Pflegeleistung bestehe. Nach Wertung des FG erbrachte der Betreiber hi...