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BFH 29.06.2011 XI R 15/10, StuB 17/2011 S. 685

Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bei Veräußerung eines Pkw durch Kioskbetreiber nicht anwendbar

Die Veräußerung eines Pkw, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, unterliegt bei richtlinienkonformer Auslegung nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, sondern ist nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern.

Praxishinweise

Nach der Legaldefinition des § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG gilt als zur Anwendung der Differenzbesteuerung grundsätzlich berechtigter „ Wiederverkäufer”, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass der Unternehmer bei der konkreten Lieferung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die der Differenzbesteuerung unterworfen werden soll, als Wiederverkäufer gehand...