Bei der Optionserklärung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die rechtsgestaltend auf
das bestehende Rechtsverhältnis einwirkt. Im Falle einer Option wird durch die dem Steuerpflichtigen eingeräumte Gestaltungsmöglichkeit
ein Wechsel in der Besteuerungsform herbeigeführt und zwar schon durch die Ausübung selbst.
Anstelle der Besteuerung für Kleinunternehmer tritt die Regelbesteuerung. Das Umsatzsteuerrechtsverhältnis erfährt damit
eine inhaltliche Umgestaltung.
Zur Frage, wann eine Optionserklärung für die Regelbesteuerung durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2211 Nr. 24 OAAAD-90655
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