Frage der Abzugsfähigkeit von Beiträgen für eine Golfclubmitgliedschaft
Leitsatz
1. Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfen die Aufwendungen für die Lebensführung nicht abgezogen werden, die die wirtschaftliche
oder gesellschaftliche Stellung des Stpfl. mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs des Stpfl. erfolgen. Die
Ausübung einer Trendsportart wie das Golfspielen betrifft in nicht unerheblichem Umfang die private Lebensführung des Stpfl..
2. Trägt eine Personengesellschaft Aufwendungen, die zur privaten Lebensführung ihres Mitunternehmers gehören, können die
Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, sondern stellen Privatentnahmen dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 657 Nr. 11 EFG 2011 S. 1782 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2011 S. 2683 RAAAD-90641
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