Vorsteuerabzug einer Gesellschaft,
deren Geschäftstätigkeit in dem Halten von Beteiligungen an
Schifffahrtsgesellschaften und in der Erbringung verschiedener Dienstleistungen
gegenüber diesen Gesellschaften besteht: Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang
zwischen den Tätigkeiten der Gesellschaft, so dass keine Unterscheidung
zwischen einem nichtunternehmerischen (Beteiligung) und einem unternehmerischen
(Dienstleistungen) Bereich zu erfolgen hat und somit auch die Vorsteuern aus
Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an den
Schifffahrtsgesellschaften nicht entsprechend aufzuteilen
sind?
Bitte beachten: Das Verfahren ist durch bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren
ausgesetzt.
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