BFH - XI R 14/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG § 19 Abs. 2
Rechtsfrage
Kommt der von einem Kleinunternehmer unter Mitwirkung eines
Angehörigen der steuerberatenden Berufe eingereichten
Umsatzsteuerjahreserklärung (vorliegend für das Vorjahr) lediglich die
Bedeutung einer Wissenserklärung zu, wenn der Kleinunternehmer gleichbleibend
Gesamtumsätze unterhalb der Umsatzgrenze erzielt und er im Rahmen eines
Einspruchs- bzw. Änderungsverfahrens (im Vorjahr) an der Regelbesteuerung
festgehalten hat?
Kann die Finanzbehörde aus diesen Umständen schlussfolgern, dass
der Kleinunternehmer konkludent eine Optionserklärung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1
UStG abgegeben hat oder hat sie in einem solchen Fall grundsätzlich zu klären,
ob der Inhalt der Steuererklärung zugleich als Willenserklärung zur Ausübung
des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf? Fehlt es an dem
erforderlichen Erklärungsbewusstsein, solange keine Anhaltspunkte für
Vorsteuerüberhänge bestehen?
Darf einer für das Vorjahr eingereichten Umsatzsteuererklärung
nachträglich - anlässlich der Umsatzsteuerfestsetzung für das Folgejahr - die
Bedeutung als Willenserklärung abgesprochen werden?
Kleinunternehmer; Option; Steuererklärung; Willenserklärung
Fundstelle(n):
DAAAD-90624