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BFH  - I R 38/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Abs. 3, KStG § 34 Abs 9 Nr 4, KStG § 38 Abs 1, GG Art. 3, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBL I 2004, 3330) gegen das Rechtsstaatsprinzip oder den Gleichheitsgrundsatz?

Hinweis:

Das Verfahren ist durch ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: ) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden.

Gewinnausschüttung; Gleichheitsgrundsatz; Organschaft; Rechtsstaat

Fundstelle(n):
ZAAAD-90621

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