DeMailG § 14
Abschnitt 3: De-Mail-Dienste-Nutzung
§ 14 Jugend- und Verbraucherschutz
Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.
Fundstelle(n):
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OAAAD-90616