DeMailG § 14

Abschnitt 3: De-Mail-Dienste-Nutzung

§ 14 Jugend- und Verbraucherschutz

Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAD-90616